31.12.2017 >>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung. (1) Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; bei den Krankenkassen umfasst die Prüfung auch die Leistungspflicht nach § 40 Absatz 4 des Fünften Buches. I S. 2789 ) m.W.v. Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. (4) 1Die Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß, wenn der Rehabilitationsträger Leistungen von Amts wegen erbringt. Nach dem Wortlaut des § 14 Abs. I S. 3234) Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrem 14 sgb ix kommentar! : 12 B 1348/18 * Leitsätze des Gerichts bzw. (3) Ist der Rehabilitationsträger, an den der Antrag nach Absatz 1 Satz 2 weitergeleitet worden ist, nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung insgesamt nicht zuständig, kann er den Antrag im Einvernehmen mit dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger an diesen weiterleiten, damit von diesem als leistendem Rehabilitationsträger über den Antrag innerhalb der bereits nach Absatz 2 Satz 4 laufenden Fristen entschieden wird und unterrichtet hierüber den Antragsteller. Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX)– Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – Teil 1. § 14 - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX) Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. Die DRV Nord erhält einen Antrag auf Teilhabeleistungen und erkennt, dass wegen §§ 125 ff. Dabei gelten unterschiedliche Fristen in Abhängigkeit davon, ob eine Begutachtung (§ 17 SGB IX) erforderlich ist. Zu § 14: Vgl. 2 Satz 4 SGB IX (Sachverständige hat zwei Wochen ab Beauftragung Zeit - § 14 Abs. Stellt er bei der Prüfung fest, dass er für die Leistung insgesamt nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger zu und unterrichtet hierüber den Antragsteller. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX) Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß, wenn der Rehabilitationsträger Leistungen von Amts wegen erbringt. Sämtliche der im Folgenden gelisteten 14 sgb ix kommentar sind sofort bei amazon.de im Lager und in kürzester Zeit bei Ihnen zuhause. Wird der Antrag weitergeleitet, gelten die Sätze 1 bis 3 für den Rehabilitationsträger, an den der Antrag weitergeleitet worden ist, entsprechend; die Frist beginnt mit dem Antragseingang bei diesem Rehabilitationsträger. 1 Satz 2 (Weiterleitung) ... auch wenn er nach den geltenden Normen außerhalb des SGB IX nicht für die beanspruchte Rehabilitationsleistung des Versicherten zuständig ist (BSG, Urteil v. 10.7.2014, B 10 SF 1/14 R). § 14 Zuständigkeitsklärung (1) 1Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; ... Kossens, SGB IX, 4. 5 Satz 5 SGB IX) > max. Als "leistender Rehabilitationsträger" stellen Sie den individuellen Rehabilitationsbedarf umfassend fest und entscheiden über die vom Antrag umfassten Leistungen (§ 14 Abs. 47. § 14 SGB IX 2001 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Bundesrecht Teil 1 – Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen → Kapitel 1 – Allgemeine Regelungen Turboklärung des § 14 Abs. Kapitel 14 : Straf-, Bußgeld- und Schlussvorschriften § 237a Strafvorschriften § 237b Strafvorschriften § 238 Bußgeldvorschriften § 239 Stadtstaatenklausel § 240 Sonderregelung für den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst § 241 Übergangsregelung: Stellt er später fest, dass seine Einschätzung falsch war, so bleibt er tr… Dezember 2016, BGBl. BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 8/18 R . Kostenerstattung für heilpädagogische Wohnheimunterbringung. I S. 1046 ; zuletzt geändert durch … 5 Satz 5 SGB IX) > max. Schell, SGB IX § 14 Leistender Rehabilitationsträger / 2.1.4 Berechnung der 14-Tage-Frist. Rechtsprechung zu § 14 SGB IX. Das SGB IX: zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2019 ( BGBl. Im vorliegenden Beitrag beschreibt der Autor zunächst die Fristen, die § 14 Abs. Bereichsmenu 1503686. rvRecht. 3Muss für eine solche Feststellung die Ursache der Behinderung geklärt werden und ist diese Klärung in der Frist nach Satz 1 nicht möglich, soll der Antrag unverzüglich dem Rehabilitationsträger zugeleitet werden, der die Leistung ohne Rücksicht auf die Ursache der Behinderung erbringt. 1.513 Entscheidungen zu § 14 SGB XI in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Baden-Württemberg, 21.10.2020 - L 7 SO 2772/20; BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13. OVG, NRW, Beschluss vom 22.10.2018, Az. 2 SGB IX eine nochmalige Weiterleitung des Antrages ermöglicht wer-den, z.B. § 13 SGB IX, Gemeinsame Empfehlungen § 15 SGB IX, Erstattung selbstbeschaffter Leistungen 3 Abs. I S. 3234 ( Nr. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. 66 ); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 09.10.2020 BGBl. SGB VIII, Leistungen der Eingliederungshilfe, Vorrang der Eingliederungshilfe, ... Hier: SGB IX in der seit dem 1.1.2018 geltenden Fassung. Dafür hat er in der Regel zwei Wochen Zeit. In diesen Fällen hat der Rehabilitationsträger, der den … § 10 SGB IX-Leistungen von Amts wegen - § 14 Abs. Zum selben Verfahren: LAG Hessen, 08.05.2013 - 6 Sa 1274/12. SGB IX Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Obwohl beide Rehabilitationsträger zur Deutschen Rentenversicherung zählen, sind die DRV Nord und die DRV Westfalen unterschiedliche Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 SGB IX. 34. Inhaltsverzeichnis. 2.1.4.1 Auslösender Zeitpunkt 2.1.4.1.1 Überblick Rz. Dezember 2016, BGBl. sieben Wochen-Feststellung gesamten individuellen Bedarf; ggf. Liegen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe insgesamt (also auch nach den Leistungsgesetzen eines anderen Sozialleistungsträgers im Sinne des SGB IX) nicht vor, kommt weder eine Leistungserbringung noch eine Weiterleitung nach § 14 SGB IX in Betracht. nach § 14 Abs. Zu den Auswirkungen auf die bis Ende 2019 erfolgte Ablehnung von ... LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 30/19; VGH Bayern, 02.12.2020 - 12 BV 20.1951. § 14 SGB IX Leistender Rehabilitationsträger (1) Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; bei den Krankenkassen umfasst die Prüfung auch die Leistungspflicht nach § 40 Absatz 4 des Fünften Buches. Vergütung - Mindestlohn - Pflege . § 14 SGB IX Zuständigkeitsklärung (1) Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; 198 Entscheidungen zu § 14 SGB IX in unserer Datenbank: Zu den Auswirkungen auf die bis Ende 2019 erfolgte Ablehnung von ... Kostenerstattung für heilpädagogische Wohnheimunterbringung. In der folgende Liste sehen Sie als Käufer unsere Top-Auswahl an 14 sgb ix kommentar, bei denen die Top-Position unseren TOP-Favorit darstellen soll. Kommentar aus Haufe Personal Office Platin. § 14 SGB IX: Leistender Rehabilitationsträger; Zusätzliche Informationen ausblenden. § 14 Abs. Ließ § 14 SGB IX a. F. keine Ausnahmen von dem Grundsatz zu, dass der zweitangegangene Rehabilitationsträger den Antrag nicht an einen dritten Rehabilitationsträger weiterleiten darf, gibt es nun mit der sog. § 14 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Januar 2018 erfolgten Änderungen des § 14 SGB IX lassen die Wertungen des Gerichts unberührt. (5) Für die Weiterleitung des Antrages ist § 16 Absatz 2 Satz 1 des Ersten Buches nicht anzuwenden, wenn und soweit Leistungen zur Teilhabe bei einem Rehabilitationsträger beantragt werden. Siegfried Wurm Rz. 5In den Fällen der Anforderung einer gutachterlichen Stellungnahme bei der Bundesagentur für Arbeit nach § 54 gilt Satz 3 entsprechend. (1) 1Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; bei den Krankenkassen umfasst die Prüfung auch die Leistungspflicht nach § 40 Absatz 4 des Fünften Buches. § 14 SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) Bundesrecht Teil 1 – Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen → Kapitel 4 … Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen. Kapitel 1. 4Wird der Antrag weitergeleitet, gelten die Sätze 1 bis 3 für den Rehabilitationsträger, an den der Antrag weitergeleitet worden ist, entsprechend; die Frist beginnt mit dem Antragseingang bei diesem Rehabilitationsträger. Rechtmäßigkeit der Erstattung von Kosten für Maßnahmen der Eingliederungshilfe ... Erstattung von Aufwendungen für eine medizinische Rehabilitation. SGB IX: Teil 1 Allgemeiner Teil. Rechtsprechung zu § 14 SGB XI. § 14 SGB IX 2001, Zuständigkeitsklärung. Unabhängig davon, dass die Urteile dort nicht selten verfälscht sind, geben die Bewertungen in ihrer Gesamtheit einen guten Anlaufpunkt Der Antragsteller stellte bei einem Jugendamt einen Antrag auf Gewährung von Jugendhilfeleistungen nach §§ 35a, 41 SGB VIII in Form einer stationären Nachsorgebehandlung nach einer Drogenentwöhnungstherapie. Hier ist das für alle Rehabilitationsträger geltende Rehabilitations- und Teilhaberecht zusammengefasst. Auf § 14 SGB IX a.F. Der Autor Torsten Schaumberg skizziert die geänderten Regelungen zur Leistungskoordination im ersten Teil des SGB IX, die durch das Bundesteilhabegesetz 2018 in Kraft getreten sind, zeigt damit einhergehende Probleme auf und schlägt Lösungen vor. 6 Die Zuständigkeitsklärung nach § 14 muss vom Rehabilitationsträger (§ 6) nur dann vorgenommen werden, wenn eine für den Rehabilitationsträger erkennbare Leistung zur Teilhabe i. S. d. § 5 SGB IX beantragt wird. 2. (5) Für die Weiterleitung des Antrages ist § 16 Absatz 2 Satz 1 des Ersten Buches nicht anzuwenden, wenn und soweit Leistungen zur Teilhabe bei einem Rehabilitationsträger beantragt werden. Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis SGB IX > §§ 14, 15. 2 Satz 4 SGB IX (Sachverständige hat zwei Wochen ab Beauftragung Zeit - § 14 Abs. (2) 1Wird der Antrag nicht weitergeleitet, stellt der Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf anhand der Instrumente zur Bedarfsermittlung nach § 13 unverzüglich und umfassend fest und erbringt die Leistungen (leistender Rehabilitationsträger). Rz. Als Rehabilitationsträger kommt neben dem Jugendamt für eine solche … Achtung: Dieser Titel wurde aufgehoben und galt bis inkl. 2Stellt er bei der Prüfung fest, dass er für die Leistung insgesamt nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger zu und unterrichtet hierüber den Antragsteller. Kommt er zu einem positiven Ergebnis, entscheidet er über die Leistung. 20… § 10 SGB IX-Leistungen von Amts wegen - § 14 Abs. SGB IX zuständig, erfährt § 14 Absatz 2 SGB IX eine Spezifizierung durch §15 SGB IX hinsichtlich der Feststellung des (Gesamt-) Teil-habebedarfs und der konzertierten Zusammenarbeit der Rehabilitati-onsträger im weiteren Verfahren. Einschränkungen in der Anwendung des § 14 SGB IX. 1 hat der erstangegangene Rehabilitationsträger seine Zuständigkeit innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag des Eingangs des Antrags zu prüfen. Stand: Zuletzt geändert durch Art. § 14 Abs. RdSchr. SGB VI die DRV Westfalen zuständig ist. 3Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen. § 16 SGB IX findet Anwendung für Erstattungs- ansprüche der BA gegenüber anderen Rehaträgern und Ansprüchen gegenüber der BA.